Richtlinie des IFAA Institutes zur Führung von Adelstiteln
nach Deutschem und Internationalem Recht


www.adelsverband.de

 
 

Falscher Adelstitel / Echter Adelstitel in Deutschland? 

Da sich der Adelsverband konsequent gegen den Handel mit hochpreisig angebotenen  “Adelstiteln” stellt, steht er seit längerer Zeit bereits im Fokus öffentlicher Foren, die geleitet werden von windigen Geschäftemachern, die vorgaukeln unter dem Zeichen von Seriosität die Leser aufklären zu müssen, um die von ihnen offerierten Titel und Dienstleistungen ungehindert an den Mann bringen zu können. 

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Anlass zur neuerlichen Diskussion über die Beurteilung der Begriffe “Echter Adel” und“Falscher Adel” lieferte ein Beitrag der populären Berliner 
TAZ, der Nürnberger Zeitung und des Bonner General Anzeiger zum 90ten Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung, die im Jahre 1919 alle Standesprivilegien des Adels abgeschafft hat. ZITAT: “Der Geschäftsführer des Deutschen Adelsverbandes, Heiko Nowak Graf von Roit, findet es gut, dass die Standesprivilegien des Adels abgeschafft sind: «Zeitgemäß hat unser Verband die Aufnahmekriterien liberalisiert und bietet ausnahmslos allen Trägern adeliger Namen, so auch Künstlern, die einen Adelsnamen als Pseudonym führen, die Möglichkeit, in das Adelsregister aufgenommen zu werden.»” 
Gerade diese Tatsache ist der Grund für die Kritiker und hier insbesondere der Gegner, unsachliche und falsche Kritik an dieser Maßnahme zu üben.

Der Adelsverband unterstützt die Aktion 
www.schach-matt-dem-titelhandel.de

Welche Auffassung vertreten die traditionalistischen Adelsverbände wie z.B. die  “Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA)”  in Deutschland?

  • Lesen Sie hierzu auch: Erläuterungen zum Begriff des Adels nach Auffassung der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) und Vertretern des historischen Deutschen Adels ... Hier klicken

Seit fast 90 Jahren ist der Adel in Deutschland offiziell abgeschafft. Seitdem arbeiten traditionalistische Adelsverbände daran, dass dies möglichst niemandem auffällt. Obschon einige gebürtige “Adelige” gerne für sich das Privileg genießen möchten, durch den Familiennamen (der ja ein reiner Name ist, nichts mehr) ein besonderes Ansehen oder einen gehobenen Status genießen zu dürfen, ist dies nicht gegeben. Bisweilen treten gebürtige  “Adelige” in der Gesellschaft dominant mit diesem falschen Rechtsanspruch auf, um dem Unwissenden ein völlig verzerrtes und abgeklärtes Bild von der tatsächlichen Rechtslage zu vermitteln. [ Zitat DER SPIEGEL 19/1999 vom 10.05.1999, Seite 118 : ] Die Adelsverbände haben durch ihre Lobbyarbeit das Namensrecht in weiten Teilen zu dem gemacht haben, was es heute ist, nämlich nicht verfassungskonform: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen." Nicht ohne Hintergedanken: "Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein" - Adel verpflichtet.[ Zitat ENDE ] Recht ist, dass jeder Träger eines “Adelsnamens” - sei dieser auch käuflich durch die Inbesitznahme einer Landparzelle in Schottland (Laird of Glencairn usw.) begründet oder durch andere Geschäfte und Tätigkeiten erworben (z.B. Adelsname als Künstlername) - die gleichen Privilegien genießt wie der Namensträger, der den Adelsnamen durch Geburt ererbt hat, mit der Einschränkung in Deutschland, dass dieser neu erworbene Name in den Ausweispapieren nicht als Namensbestandteil aufgenommen wird, sondern ggf. als Künstlername in den Ausweispapieren geführt wird. 

[ Zitat DER SPIEGEL 19/1999 vom 10.05.1999, Seite 118 : ] Von Rechts wegen sind die ehemaligen Adelsprädikate heute nur noch x-beliebige Silben im Namen. Wohlgemerkt: im Nachnamen. Folglich muss es auch beispielsweise "Hans Graf von Meier" heißen - denn einen Grafen Hans von Meier gibt es genau wie Prinzessinnen, Fürsten und Barone in Deutschland seit 1919 nur noch in der Märchenwelt. 

Doch dort wollen die Träger ehemaliger Adelsnamen nicht bleiben. So zählt die 1998 im "Deutschen Adelsblatt" veröffentlichte Übersicht über die "Personelle Besetzung der Organisationen des Adels" jede Menge Freiherren und -frauen, Grafen, Barone und Freiinnen auf - die vermeintlichen Adelstitel illegitim vor die Vornamen --- S.119 gerückt. Bei den "Prinzen" und "Fürsten" steht gar ein S. D. (Seine Durchlaucht) vor dem Namen, der "Markgraf Max v. Baden" will mit S. K. H. (Seine Königliche Hoheit) angeredet werden. 

Für Klatschblätter ist das sehr praktisch - gern greifen sie die Vorlagen auf, machen Frederic Prinz von Anhalt kurzerhand zum Prinzen Frederic von Anhalt, und die Leserschaft freut sich über ein wenig adligen Glanz in Deutschland. Auch das Abkürzen von Namensbestandteilen, wie "v.", "Frhr.", "Rr." kritisiert Spoenla-Metternich: "Namen wie ,Obermüller'' oder ,Hoffmann'' dürfen auch nicht ,O.müller'' oder ,Hoffm.'' abgekürzt werden." Und da der Name eine Einheit sei, müßten in Literaturverzeichnissen und Katalogen alle "vons" unter "V" eingeordnet werden.
 
[ Zitat ENDE ]

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Welche Rechtsgrundlage wird maßgeblich bei der Beurteilung von Adelsstatuten durch den adelsverband.de und das IFAA-Institut angewendet?

  • Lesen Sie hierzu auch: Erläuterungen zur Richtlinie des IFAA-Institutes und vom adelsverband.de zur rechtskonformen Führung von Adelstiteln in Deutschland (IFAA-Norm)  ... Hier klicken

Nach der aktuellen IFAA-Norm werden Adelsnamen und Adelstitel kategorisiert in zwei differenzierbare Gruppen:

Adelsname (A) = Einem adeligen Titel gleich erscheinender Name.
Adelstitel (A+) = Ein Titel, der einen aktiven Status besitzt.

Es gibt Namensträger, deren Namensbestandteil einen Grafen, Baron, usw. enthalten. Es sind in der heutigen Zeit nur noch reine NAMEN ohne über namensrechtlichen Schutz hinausgehende Rechte. Der Adelsverband beurteilt diese Namen als Adelsnamen und Adelstitel (Beurteilungskennung: A oder A+). Diese heute noch bestehenden Namen sind jedoch keine von Staatsmännern verliehene neue “Titel”, sondern in der Regel ererbt (oder oftmals auch durch horrende Geldzahlungen erkaufte Namen durch Adoption). Neue Grafentitel usw. können daher in Deutschland nicht mehr verliehen werden, sondern der Name als Familienname kann nur von Generation zu Generation weiter vererbt werden. 

Diese Regelungen beziehen sich auf Deutsches Recht. In anderen Ländern wie England oder außereuropäischen Ländern ist die Nobilitierung durch ein Königshaus möglich, dies jedoch ohne Rechtsfolgen in Deutschland. Eine internationale Nobilitierung ist als Würdigung nach Landesrecht zu beurteilen und kann im adelsverband.de bei der Begutachtung des Adelsnamens bewertet werden (Beurteilungskennung A+, bedeutet aktiver Adelstitel). Genau hier setzt die Arbeit des Adelsverbandes und des IFAA Institutes an, um den internationalen Rechten bezüglich des Adelsstandes eine neue Gewichtung zu geben. So vertritt der adelsverband.de die Position, dass Adelstitel nach Landesrecht oder historischem Recht der Ursprungsländer in gleicher Weise zu beurteilen sind wie Deutsche historische Adelstitel, deren Ursprung auch die Bezeugung von Landbesitz oder Staatseinfluss bedeutete (Lehnsrechte, Feudalherrschaft usw.). Ebenso beurteilt der adelsverband.de neuzeitliche Nobilitierungen durch weltweit existierende Königshäuser und Sultanate gleichwertig mit historischen Nobilitierungen der Vorfahren von alten Deutschen Adelsgeschlechtern.

Damit bestärkt der adelsverband.de die Maßgabe des Deutschen Grundgesetzes, wonach jeder Mensch gleiche Rechte hat und jeder Mensch unabhängig von seinem Geburtsstatus frei entscheiden kann, welche Ideologien und Traditionen er in seinem Leben vertritt und nach außen trägt. Die Beurteilung des Adelsstatusses erfolgt durch das IFAA Institut ausschließlich nach empirischen Befunden bezüglich historischer Adelsstatuten und neuzeitlicher, im Verleihungsland angewendeter Adelsrichtlinien, ganz unabhängig vom sozialen Status des Begünstigten.

Literatur 

Gerhard Dünnhaupt: Chronogramme und Kryptonyme: Geheime Schlüssel zur Datierung und Autorschaft der Werke des Polyhistors Johannes Praetorius. In: Philobiblon 21 (1977), 130-135 

Wilfrid Eymer: Eymers Pseudonymen-Lexikon. Realnamen und Pseudonyme in der deutschen Literatur. Kirschbaum, Bonn 1997 

Schöner/Stöber: Grundbuchrecht 13. Auflage, Rdn.230 
 


Zusammenfassend: 

Falsche Adelstitel gibt es nach Deutschem Recht nicht - es gibt nach Deutschem Rechtüberhaupt keine Adelstitel (was konkret bedeutet: es gibt keine Rechtsgrundlage, die eine Wertung von Falsch/Echt in Bezug auf Adelsnamen, die in Deutschland geführt werden, begründet). Zu gerne wird in den Medien allerdings der bisweilen proklamierten Forderung des “historischen Adels” entsprochen, nur Adelsnamen als “Echte Adelstitel” zu bezeichnen, die geschichtlich (historisch) mit der Person des Trägers nachweisbar und belegbar sind. Dies widerspricht jedoch der Deutschen Verfassung in Bezug auf die freie Namensführung und ist damit falsch und sittenwidrig. (Diese falsche Rechtsauffassung und häufige Unaufgeklärtheit des Kunden machen sich bisweilen auch Titelhändler dienstbar, um dem Klientel “Echte Adelstitel” zu verkaufen, und selbige für horrende Summen anzubieten). Eine Wertung von Adelsnamen nach dem Kriterium Echt/Falsch zum Zwecke der öffentlichen Denunzierung ist unter bestimmten Umständen sogar juristisch verfolgbar, weil sie rechtsverzerrend und persönlichkeitsrechtverletzend sein kann. 

Der Adelsverband IFAA beurteilt Adelsnamen deshalb nur nach dem bestehenden Deutschen Namensrecht und unterscheidet zwischen 
“historischen Adelsnamen” und“neuen Adelsnamen”Grundlage für diese Bewertungen auf nationaler Ebene sind Quellen historischer Adelsnachweise wie Lexika der Staatsarchive und das nicht öffentliche Adelsregister des neuen Adels. Die Führung von Adelsnamen im internationalen Gebrauch und die Beurteilung vom Adelsstatus nach IFAA-Norm des Adelsverbandes bleibt hiervon jedoch unberührt.

 

 

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