Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
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Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: adelsgesellschaft am 13.02.2010 23:52:35Ein Titularprinz ist, wie der Name schon sagt, ein Träger eines Prinzentitels, genauer gesagt eines Prinzennamens, obwohl er gar kein Prinz, sondern Bürger ist.
Titularprinzen sind meistens weitläufige Angehörige ehemaligen Adels, die die Adelsprädikate in ihren bürgerlichen Familiennamen überführt haben. In den Ländern, in denen bei Abschaffung des Adels geregelt wurde, dass die Adelsprädikate zu bürgerlichen Familiennamen wurden, hat sich ein Titelmarkt entwickelt, der auf dem Namensrecht fußt. Ein typisches Land mit einem solchen Titelmarkt ist Deutschland.
Wie alle bürgerlichen Namen können solche Namen via Adoption oder Heirat übertragen werden. Daraus haben sich Schwarzmärkte (nicht Graumärkte) entwickelt, die mit der sittenwidrigen Heirat oder Adoption zum ausschließlichen Zweck der Namensübertragung große Geldmengen verdienen. Dieses Phänomen ist besonders auf die Titelsucht von Menschen zurückzuführen, die es im Leben nicht weit gebracht haben, um sich mit falschen Titeln Ansehen zu verschaffen, das sie auch mit gekauften Titeln nicht aufbringen können.
Wenn der Kauf bzw. die Scheinadoption oder Scheinehe auffliegt, erfolgt durch die Ämter die Rückübertragung des vorherigen Namens, weil Verträge und Absprachen dieser Art sittenwidrig sind. Das macht die Titelschwindler erpressbar.
Ähnliches Thema:
Deutscher Adel, deutsche Adelstitel, Adelsnamen Europa, Adelstitel aus Deutschland
In Deutschland haben sich verschiedene Adelsverbände herausgebildet, die der Meinung sind, "Adlige" miteinander zu verbinden. Die nichtadligen Titularmenschen möchten sich von der Masse abgrenzen. Titelschwindler, die ihren Namen durch Scheinadoption oder Scheinehe erkauft haben, haben keinen Zugang.
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Deutscher Adelsrechtsausschuss, der deutsche Adelsrechtsausschuss
Sachlage:
In Deutschland gibt es keinen Adel mehr! Einige stumpfsinnige Menschen haben das immernoch nicht begriffen. Dass deutsche "Prinzen", die normale Bürger sind, aus der Reihe tanzen, sich derart daneben benehmen, weil sie oft sehr ungebildet sind, verwundert darum nicht.
Re: Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: Freiherr_von_Gebhardt am 14.02.2010 02:16:18Auf den Seiten vom Adelsverband steht Folgendes:
http://www.adelsverband.com/html/adelsvorrechte.html
Die nachfolgende Schilderung ist entnommen aus dem öffentlichen Online-Lexikon www.wikipedia.org. Bitte lesen Sie auch den Original-Quelltext und weitere Erklärungen hierzu unter Verwendung von Suchbegriffen.
QUELLE: http://de.wikipedia.org/wiki/Adel
Glanzzeit und Niedergang des Adelsstandes
In Europa hatte der Adel seine Glanzzeit vom Mittelalter bis in das späte 18. Jahrhundert. Dann begann in manchen europäischen Ländern bereits sein Niedergang. In Deutschland und Österreich bestimmte der Adel noch bis ins 20. Jahrhundert weite Teile des öffentlichen Lebens.
Seine Privilegien verlor der Adel allmählich durch die Folgen der Französischen Revolution und die Übernahme staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben durch das aufsteigende Bürgertum. In einer technisch komplizierter werdenden Welt erwies sich die bürgerliche Bildung in Industrie, Verwaltung und Wissenschaft als konkurrenzfähiger als die im 19. Jahrhundert noch an traditionellen adeligen Berufsbildern (Offizier, Diplomat, Landwirt, Jäger und Geistlicher) ausgerichtete Erziehung des Adels.
Nach dem verlorenen ersten Weltkrieg wurde von der Mehrheit des deutschen Adels die Weimarer Republik abgelehnt. Der Adel unterstützte weiter die konservativen deutschnationalen Strömungen in der Gesellschaft. Organisationen wie die Harzburger Front von Alfred Hugenberg mit Unterstützung von Reichswehrgeneral a. D. Hans von Seeckt und dem Kaisersohn und SA-Gruppenführer August Wilhelm Prinz von Preußen machten in Deutschland Adolf Hitler ab 1931 in den konservativen deutschnationalen Kreisen salonfähig und gelten als großer Schritt zur späteren Machtergreifung. Die Kamarilla (Otto Meißner, Oskar von Hindenburg, Elard von Oldenburg-Januschau, Franz von Papen, Kurt von Schleicher, Alfred Hugenberg und bedingt auch August von Mackensen) um Paul von Hindenburg trieb zur Unterstützung einer nationalistisch ausgerichteten Regierung die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler voran. Zu Beginn der Machtergreifung stützte sich Adolf Hitler auf die noch immer zahlreichen adligen Offiziere in der Reichswehr (General Werner von Blomberg von 1933 bis 1938 Reichswehrminister bzw. seit 1935 Reichskriegsminister und 1936 der erste Generalfeldmarschall der Wehrmacht). Im zweiten Weltkrieg verloren die adligen Offiziere mehr und mehr an Einfluss, da Hitler ihnen als gesellschaftliche Gruppe zunehmend misstrauisch gegenüber stand. Gegen Ende des zweiten Weltkrieges beteiligten sich viele adlige Stabsoffiziere am Widerstand gegen Adolf Hitler. Am 20. Juli 1944 scheiterte Claus Schenk Graf von Stauffenberg bei seinem Bombenattentat im Führerhauptquartier Wolfsschanze.
Aufhebung der Adelsvorrechte in der Weimarer Republik
Für den Niedergang des Einflusses des Adels auf das öffentliche Leben Deutschlands sorgten der verlorene Erste Weltkrieg und die Weimarer Republik. Der letzte in Deutschland verliehene Adelstitel wurde am 12. November 1918 auf Antrag des Fürsten Christian Kraft zu Hohenlohe-Öhringen dem Geheimrat Kurt von Kleefeld verliehen. Mit dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 wurden alle Vorrechte des Adels abgeschafft (Artikel 109, Abs. 2[7]). Alle Bürger wurden vor dem Gesetz gleichgestellt; Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses ausgeschlossen.
Die preußische Landesversammlung verabschiedete am 23. Juni 1920 das Preußische Gesetz über die Aufhebung der Standesvorrechte des Adels und die Auflösung des Hausvermögens. Mit diesem „Adelsgesetz“, das andere Länder des Deutschen Reiches in ähnlicher Form übernahmen, wurde der Adel rechtlich als privilegierte gesellschaftliche Gruppe in Deutschland abgeschafft. Weiterhin bestimmte dieses Gesetz, dass als der Name der bisherigen Adelsfamilien und ihrer Angehörigen die Bezeichnung zu gelten hatte, die sich bisher auf die nicht besonders bevorrechtigten Familienmitglieder als Familienname vererbte (also z.B. Prinz statt Fürst, Herzog statt König). Der bisherige Titel wurde so zum Bestandteil des bürgerlichen Familiennamens, wobei nach einer späteren Entscheidung des Reichsgerichts die geschlechtsspezifischen Varianten weiter verwendet werden konnten (z. B. „Carl Herzog von Württemberg, Diana Herzogin von Württemberg“).
Die Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Weimarer Reichsverfassung aufgrund ihres Standes (Primogenitur) eine besondere Bezeichnung (Herrschertitel) hatten, durften diese persönlich auf Lebzeit beibehalten. Das betraf insbesondere die ehemals regierenden Häuser.
Im heutigen Sprachgebrauch finden die Begriffe „Adel“ bzw. „Adelige“ daher immer noch für die Angehörigen dieser Familien Verwendung. Ehemalige Adelstitel – auch solche, die gesetzlich kein Namensbestandteil mehr sind – werden manchmal noch aus Tradition oder Höflichkeit als Anrede benutzt. Zudem kommen bei der Berichterstattung in den Medien, hauptsächlich in der Regenbogenpresse, frühere Adelstitel als Bezeichnung vor (z.B. „Fürstin Gloria“).
Welche Auffassung vertreten die traditionalistischen Adelsverbände wie die
“Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA)” in Deutschland?
Lesen Sie hierzu auch: Erläuterungen zum Begriff des Adels nach Auffassung der Vereinigung der Deutschen Adelsverbände e. V. (VdDA) und Vertretern des historischen Deutschen Adels ... Hier klicken
Seit fast 90 Jahren ist der Adel in Deutschland offiziell abgeschafft. Seitdem arbeiten traditionalistische Adelsverbände daran, dass dies möglichst niemandem auffällt. Obschon einige gebürtige “Adelige” gerne für sich das Privileg genießen möchten, durch den Familiennamen (der ja ein reiner Name ist, nichts mehr) ein besonderes Ansehen oder einen gehobenen Status genießen zu dürfen, ist dies nicht gegeben. Bisweilen treten gebürtige “Adelige” in der Gesellschaft dominant mit diesem falschen Rechtsanspruch auf, um dem Unwissenden ein völlig verzerrtes und abgeklärtes Bild von der tatsächlichen Rechtslage zu vermitteln. [ Zitat DER SPIEGEL 19/1999 vom 10.05.1999, Seite 118 : ] Die Adelsverbände haben durch ihre Lobbyarbeit das Namensrecht in weiten Teilen zu dem gemacht haben, was es heute ist, nämlich nicht verfassungskonform: "Es wird nichts unversucht gelassen, um die Exklusivität ehemaliger Adelsprädikate zu erhalten, auszubauen und zu steigern. Rücksichtslos werden dabei verfassungsrechtliche Grundsätze übergangen." Nicht ohne Hintergedanken: "Bei einer eventuellen Änderung der Staatsform sollen die alten Machtstrukturen sofort wieder erkennbar sein" - Adel verpflichtet.[ Zitat ENDE ] Recht ist, dass jeder Träger eines “Adelsnamens” - sei dieser auch käuflich durch die Inbesitznahme einer Landparzelle in Schottland (Laird of Glencairn usw.) begründet oder durch andere Geschäfte und Tätigkeiten erworben (z.B. Adelsname als Künstlername) - die gleichen Privilegien genießt wie der Namensträger, der den Adelsnamen durch Geburt ererbt hat, mit der Einschränkung in Deutschland, dass dieser neu erworbene Name in den Ausweispapieren nicht als Namensbestandteil aufgenommen wird, sondern ggf. als Künstlername in den Ausweispapieren geführt wird.
[ Zitat DER SPIEGEL 19/1999 vom 10.05.1999, Seite 118 : ] Von Rechts wegen sind die ehemaligen Adelsprädikate heute nur noch x-beliebige Silben im Namen. Wohlgemerkt: im Nachnamen. Folglich muss es auch beispielsweise "Hans Graf von Meier" heißen - denn einen Grafen Hans von Meier gibt es genau wie Prinzessinnen, Fürsten und Barone in Deutschland seit 1919 nur noch in der Märchenwelt.
Doch dort wollen die Träger ehemaliger Adelsnamen nicht bleiben. So zählt die 1998 im "Deutschen Adelsblatt" veröffentlichte Übersicht über die "Personelle Besetzung der Organisationen des Adels" jede Menge Freiherren und -frauen, Grafen, Barone und Freiinnen auf - die vermeintlichen Adelstitel illegitim vor die Vornamen --- S.119 gerückt. Bei den "Prinzen" und "Fürsten" steht gar ein S. D. (Seine Durchlaucht) vor dem Namen, der "Markgraf Max v. Baden" will mit S. K. H. (Seine Königliche Hoheit) angeredet werden.
Für Klatschblätter ist das sehr praktisch - gern greifen sie die Vorlagen auf, machen Frederic Prinz von Anhalt kurzerhand zum Prinzen Frederic von Anhalt, und die Leserschaft freut sich über ein wenig adligen Glanz in Deutschland. Auch das Abkürzen von Namensbestandteilen, wie "v.", "Frhr.", "Rr." kritisiert Spoenla-Metternich: "Namen wie ,Obermüller'' oder ,Hoffmann'' dürfen auch nicht ,O.müller'' oder ,Hoffm.'' abgekürzt werden." Und da der Name eine Einheit sei, müßten in Literaturverzeichnissen und Katalogen alle "vons" unter "V" eingeordnet werden. [ Zitat ENDE ]
Welche Rechtsgrundlage wird maßgeblich bei der Beurteilung von Adelsstatuten durch den adelsverband.de und das IFAA-Institut angewendet?
Lesen Sie hierzu auch: Erläuterungen zur Richtlinie des IFAA-Institutes und vom adelsverband.de zur rechtskonformen Führung von Adelstiteln in Deutschland (IFAA-Norm) ... Hier klicken
Nach der aktuellen IFAA-Norm werden Adelsnamen und Adelstitel kategorisiert in zwei differenzierbare Gruppen:
Adelsname (A) = Einem adeligen Titel gleich erscheinender Name.
Adelstitel (A+) = Ein Titel, der einen aktiven Status besitzt.
Es gibt Namensträger, deren Namensbestandteil einen Grafen, Baron, usw. enthalten. Es sind in der heutigen Zeit nur noch reine NAMEN ohne über namensrechtlichen Schutz hinausgehende Rechte. Der Adelsverband beurteilt diese Namen als Adelsnamen und Adelstitel (Beurteilungskennung: A oder A+). Diese heute noch bestehenden Namen sind jedoch keine von Staatsmännern verliehene neue “Titel”, sondern in der Regel ererbt (oder oftmals auch durch horrende Geldzahlungen erkaufte Namen durch Adoption). Neue Grafentitel usw. können daher in Deutschland nicht mehr verliehen werden, sondern der Name als Familienname kann nur von Generation zu Generation weiter vererbt werden.
Diese Regelungen beziehen sich auf Deutsches Recht. In anderen Ländern wie England oder außereuropäischen Ländern ist die Nobilitierung durch ein Königshaus möglich, dies jedoch ohne Rechtsfolgen in Deutschland. Eine internationale Nobilitierung ist als Würdigung nach Landesrecht zu beurteilen und kann im adelsverband.de bei der Begutachtung des Adelsnamens bewertet werden (Beurteilungskennung A+, bedeutet aktiver Adelstitel). Genau hier setzt die Arbeit des Adelsverbandes und des IFAA Institutes an, um den internationalen Rechten bezüglich des Adelsstandes eine neue Gewichtung zu geben. So vertritt der adelsverband.de die Position, dass Adelstitel nach Landesrecht oder historischem Recht der Ursprungsländer in gleicher Weise zu beurteilen sind wie Deutsche historische Adelstitel, deren Ursprung auch die Bezeugung von Landbesitz oder Staatseinfluss bedeutete (Lehnsrechte, Feudalherrschaft usw.). Ebenso beurteilt der adelsverband.de neuzeitliche Nobilitierungen durch weltweit existierende Königshäuser und Sultanate gleichwertig mit historischen Nobilitierungen der Vorfahren von alten Deutschen Adelsgeschlechtern.
Damit bestärkt der adelsverband.de die Maßgabe des Deutschen Grundgesetzes, wonach jeder Mensch gleiche Rechte hat und jeder Mensch unabhängig von seinem Geburtsstatus frei entscheiden kann, welche Ideologien und Traditionen er in seinem Leben vertritt und nach außen trägt. Die Beurteilung des Adelsstatusses erfolgt durch das IFAA Institut ausschließlich nach empirischen Befunden bezüglich historischer Adelsstatuten und neuzeitlicher, im Verleihungsland angewendeter Adelsrichtlinien, ganz unabhängig vom sozialen Status des Begünstigten.
Re: Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: Heiko_von_Roit am 14.02.2010 20:37:18Niemand muss einen Titel kaufen, viele Wurzeln der eigenen Familie führen auf Adelige Vorfahren. Wer diesen Nachweis erbringen kann hat das Recht den Titel seiner Vorfahren zu nutzen. Die Datenbank des Adelsverbandes steht jedermann zur Recherche offen http://www.adelsverband.com/html/gutachten.html
Re: Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: Heiko_von_Roit am 14.02.2010 20:40:38... und was Graf von Falkenstein hier im Forum schreibt sei hier zu erwähnen, es gibt nicht nur ein Adelslexikon sondern zahllose Schriften, die die Heraldik einer Person belegen... http://www.adelsgesellschaft.com/beta/forum/t.2122-schachmatt_dem_titelhande__in_eigener_sache_.html
Re: Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: Graf-von-Eppstein am 15.02.2010 15:15:47Dass man nach den Aussagen von Heiko Graf von Roit oft gar keinen Adelstitel zu kaufen braucht, weil viele Wurzeln der eigenen Familie auf adelige Vorfahren führen können, kann ich nur bestätigen. So bin ich bei meiner Familienforschung vor 440 Jahren auf eine Gräfin Elisabeth von Eppstein gestoßen. Das Geschlecht derer von Eppstein ist zwar in der Manneslinie erloschen, aber als Nachfahre kann ich den Titel und das Wappen meiner Vorfahren nutzen. Die Eppsteiner Grafen waren eine Hochadelsfamilie in Hessen. Ihre Vorfahren kamen aus nahezu allen deutschen und europäischen Königshäusern. So kann ich mich über 8 deutsche Kaiser als Ur...urgroßväter freuen.
OvdHorst
Gelöschter Benutzer
Re: Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: OvdHorst am 15.02.2010 17:29:15// Beitrag gelöscht
AvW
Gelöschter Benutzer
Re: Titularprinz? Was ist das? Gekaufte Prinzentitel?
von: AvW am 15.02.2010 17:45:24XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

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