Was ist ein Ordensname? Ordensname in den Personalausweis, Reisepass eintragen lassen

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Was ist ein Ordensname? Ordensname in den Personalausweis, Reisepass eintragen lassen

von: adelsgesellschaft am 13.02.2010 23:58:13

Ein Ordensname wird von einer (kirchlichen) Ordensgemeinschaft beim Eintritt in einen Orden vergeben. Innerhalb des Ordens wird der Ordensnamensträger ausschließlich mit dem Ordensnamen angesprochen.

Der Ordensname ist ein Pseudonym und ebenso wie der Künstlername kein echter Name im rechtlichen Sinne. Dennoch unterliegen Ordensnamen dem Namensrecht, § 12 BGB - Bürgerliches Gesetzbuch (Das komplette Bürgerliche Gesetzbuch - BGB - Bürgerliches Gesetzbuch).

Ein Eintrag in den Personalausweis ist möglich, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Eintragung.

Viele Titelhändler behaupten, der Titelkäufer könne anhand des Kaufs wertloser Urkunden einen Ordensnamen annehmen. Dabei scheinen die Titelverkäufer offensichtlich nicht zu wissen, was überhaupt ein Ordensname ist.
Oft wird der Ordensname auch mit dem Begriff Künstlername verwechselt.

Eine Eintragung als Ordensname in den Personalausweis und andere Personalpapiere setzt einen gewissen Bekanntheitsgrad unter dem Namen voraus und erfordert den Umstand, dass der Ordensname von einer anerkannten Ordensgemeinschaft vergeben wurde. Ordensbezeichnungen von Pseudoorden werden nicht eingetragen.

Einen Ordensnamen kann man nicht kaufen.

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